Jemanden oder dessen Werk in sozialen Medien zu erwähnen, ist in den meisten Fällen keine Urheberrechtsverletzung, kann aber je nach Umgangsformen und Wahrnehmung durch den Empfänger zu Problemen führen. Rechtliche Aspekte (Urheberrecht und Rechte): Im Hinblick auf Kommentare und Vorstellungen: Wenn ein legitimer Zweck vorliegt (z. B. Kommentare oder Vorstellungen von Werken) und die Anforderungen an Zitate erfüllt sind, wird man im Allgemeinen kaum rechtlich belangt (Urheberrechtsverletzung). Wenn der Autor sein Konto selbst öffentlich auf SNS betreibt (offizielles Konto, öffentliche Einstellungen) und Kommentare und Erwähnungen akzeptiert, sind Erwähnungen im Rahmen des gesunden Menschenverstands funktional erlaubt. Hinweise zu Umgangsformen und Nutzung: Was die Belastung durch Benachrichtigungen betrifft: Da eine Erwähnung direkt eine Benachrichtigung an die andere Person sendet, kann dies für Autoren, die man nicht kennt oder die keine großen Mengen an Benachrichtigungen von Fans mögen, belastend sein.