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Kann das Werk in sozialen Medien erwähnt werden?

こばと🕊️_ダヴ(DOVE)
Übersetzt in Deutsch·

Mir ist gerade aufgefallen, dass die Werke in der Galerie jetzt in sozialen Netzwerken erwähnt werden können. Was haltet ihr davon? 🤔 Darf man einfach so die Werke anderer Leute erwähnen? Wird das nicht zum Problem? 😞🌀🕊️

4 Antworten

Jemanden oder dessen Werk in sozialen Medien zu erwähnen, ist in den meisten Fällen keine Urheberrechtsverletzung, kann aber je nach Umgangsformen und Wahrnehmung durch den Empfänger zu Problemen führen. Rechtliche Aspekte (Urheberrecht und Rechte): Im Hinblick auf Kommentare und Vorstellungen: Wenn ein legitimer Zweck vorliegt (z. B. Kommentare oder Vorstellungen von Werken) und die Anforderungen an Zitate erfüllt sind, wird man im Allgemeinen kaum rechtlich belangt (Urheberrechtsverletzung). Wenn der Autor sein Konto selbst öffentlich auf SNS betreibt (offizielles Konto, öffentliche Einstellungen) und Kommentare und Erwähnungen akzeptiert, sind Erwähnungen im Rahmen des gesunden Menschenverstands funktional erlaubt. Hinweise zu Umgangsformen und Nutzung: Was die Belastung durch Benachrichtigungen betrifft: Da eine Erwähnung direkt eine Benachrichtigung an die andere Person sendet, kann dies für Autoren, die man nicht kennt oder die keine großen Mengen an Benachrichtigungen von Fans mögen, belastend sein.

Umfang der offiziellen Funktionen: Auch wenn es sich um Funktionen wie Antworten und Zitate auf X (ehemals Twitter) oder Instagram-Stories handelt, die laut den Nutzungsbedingungen der Plattform zulässig sind, kann eine Nutzung, die die Rechte oder Absichten der anderen Person ignoriert, zu Problemen führen.

Entschuldigung für die Länge🙇

Rechtliche Probleme (Urheberrecht usw.): Wenn man Bilder von Werken ohne Erlaubnis weiterverbreitet oder Screenshots einfügt und dabei jemanden erwähnt, 政府広報オンライン Rechtliche Probleme (Urheberrecht usw.): Wenn man Bilder von Werken ohne Erlaubnis weiterverbreitet oder Screenshots einfügt und dabei jemanden erwähnt, besteht die Gefahr, dass dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt – etwa in Bezug auf das „Vervielfältigungsrecht“ oder das „Recht der öffentlichen Übertragung“ –, wie das Video der offiziellen Website von 政府広報オンライン hier → https://www.gov-online.go.jp/vertical/online/video-562.html?no_scroll=1 erläutert. Wenn man offizielle Links und Zitierregeln beachtet, ist eine solche Vorstellung nicht unbedingt illegal, aber bei der unbefugten Verwendung von Bildern oder Texten ist Vorsicht geboten.

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